Prosecco-Secco-Champagner

 

 

Cosmowein

 

 

 

 

Sektsteuer

 

 

Wie hoch ist die Sektsteuer akutell?

 

Für jeden Sekt, der in Deutschland verkauft wird, muss eine Sektsteuer von 1,02 Euro pro 0,75 l Sekt zuzüglich MwSt. abgeführt werden. Sie zahlen als Verbraucher in Deutschland daher 1,21 Euro Steuer auf jede 0,75 l Flasche Sekt. 


Auch für z. B. Spanische Schaumweine (Synonym für Sekt), die teils für unter 2 Euro im Regal stehen, wird diese Sektsteuer fällig. Daher sollte sich jeder Verbraucher fragen: „Was genau ist in der Sektflasche für z. B. 2 Euro enthalten, wenn man die Flasche, die Ausstattung und die Steuern abzieht?“ Selbst für die günstigste leere Flasche mit simpler Ausstattung muß man mindestens 30 Cent anrechnen. Das ist sehr niedrig gegriffen. Unsere hochwertigen Flaschengärungssekte mit den schweren Flaschen (damit sie den Druck aushalten) und perfekten Korken mit Naturkorkscheiben liegt bei ca. 2,50 Euro in der Ausstattung!  

 

Historischer Hintergrund

 

Trinken für den Krieg

 

1902 führte Kaiser Wilhelm II. die Schaumweinsteuer ein. Seither lieben die Finanzminister sie.

 

Wenn es darum geht, Geld für abenteuerliche Projekte aufzutun, sind Staatsmänner seit jeher erfinderisch. Kaiser Wilhelm II. war da keine Ausnahme. Er träumte von Einfluss und Weltmacht, von kolonialen Besitztümern und einer schlagkräftigen Kriegsmarine, wie die Briten eine hatten. All das kostet eine Menge Geld. Doch woher nehmen? Da Wilhelm II. sich gern als „König der Armen“ präsentierte, konnte er dem gemeinen Bürger schwer in die Tasche greifen. So kam er auf eine andere Idee: eine Steuer auf Schaumwein.

 

Am 26. April 1902 verabschiedete der Reichstag ein entsprechendes Gesetz, weil „bei einer so starken Steigerung der Ausgaben für die Wehrkraft des Landes auch der Schaumwein herangezogen werden muss“, wie es hieß. Auf den Ladenpreis von 2,50 Reichsmark für eine Flasche Sekt wurden 50 Pfennig draufgeschlagen, die in die Kriegskasse des Kaisers flossen. Der freute sich, 1905 wurden elf Millionen Flaschen Sekt geleert. 1909 schlug der Kaiser dann auf und staffelte die Steuer von einer bis zu drei Reichsmark, je nach Preis der Flasche.

 

Von den Einnahmen ließ Wilhelm II. Waffen für die Kriegsmarine anschaffen, was die europäischen Nachbarn, besonders die Briten, mit Sorge beobachteten. Schon 1893 hatte er kurzerhand den Reichstag aufgelöst, weil die Abgeordneten die Aufrüstung des Heeres abgelehnt hatten. 1895 war der Nord-Ostsee-Kanal fertig geworden, der es der deutschen Marine ermöglichte, ihre Schiffe schneller von einer Küste zur anderen zu verlegen. Wilhelm I. hatte den fast 100 Kilometer langen Kanal ausheben lassen, Wilhelm II. ihn dann eröffnet und offenbar spontan „Kaiser-Wilhelm-Kanal“ getauft. Parallel wurden die Marinehäfen in Kiel und Wilhelmshaven vergrößert und neue Waffensysteme angeschafft: Seeminen, Torpedos, U-Boote.

 

 

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde ein großer Teil der deutschen Flotte versenkt, andere Schiffe mussten den Siegermächten übergeben werden. Doch an einer Sache wurde nicht gerüttelt: der Schaumweinsteuer. Von 1918 an galt der Einheitssatz von drei Reichsmark, dann trieb die Inflation auch die Steuer in die Höhe, 1926 betrug sie wieder eine Reichsmark.

 

Erst 1933 wurde sie abgeschafft, als eine von zahlreichen Maßnahmen, um der Wirtschaftskrise Herr zu werden und den Konsum anzuregen. Doch als Deutschland wieder Krieg führte, erinnerte man sich im Reichsfinanzministerium an die einträgliche Geldquelle, und vier Tage nach Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Sekttrinken wieder teurer, und zwar um eine Mark pro Flasche. Die Steuer wurde in Form eines Kriegszuschlags fällig, der vor allem der U-Boot-Flotte zugutekommen sollte.

In der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 wurde dies damit begründet, dass sich „jeder Volksgenosse die notwendigen Einschränkungen in der Lebensführung und Lebenserhaltung auferlegen“ müsse. Im Oktober 1941 erhöhte das Finanzministerium den Preis auf drei Reichsmark.

 

Schampus für alle!

 

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs gaben die Alliierten dem Kaiser-Wilhelm-Kanal den Namen Nord-Ostsee-Kanal, und 1950 wurde auch über die Schaumweinsteuer debattiert. Der Bundesfinanzminister Fritz Schäffer hatte darüber zu entscheiden, „ob sich auch normale Sterbliche künftig wieder einmal eine Flasche Schampus leisten können“, schrieb der »Spiegel« über den Disput.

 

Um es kurz zu machen: Der Schaumwein blieb teuer. Dabei hatte ein Bundestagsabgeordneter aus dem Weinland Rheinland-Pfalz mit einer Petition versucht, die Steuer von drei Mark pro Flasche abzuschaffen. „Nachdem die Tabaksteuer-Senkung für Zigarren infolge der Steigerung des Konsums zu einer erheblichen Erhöhung der Tabaksteuer-Einnahmen geführt hat, wird die Bundesregierung ersucht, einen Gesetzentwurf für die Beseitigung des Kriegszuschlags auf Tabak, Bier und Schaumwein im Bundestag vorzulegen“, argumentierte der Volksvertreter – vergeblich.

 

Aus Sicht der Regierung ist das nur allzu verständlich. Denn anders als Abgaben, die zweckgebunden entnommen werden, fließt eine Steuer in den Staatshaushalt, die Regierung kann also mit dem Geld machen, was sie will.

Text: Ingo Malcher (mehr dazu brandeins.de magazin)